| 1. |
Geltungsbereich |
| |
|
| 1.1 |
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die Organisation und Durchführung von Fahrsicherheitslehrgängen,
Events, Veranstaltungen, Incentives, Tagungen, Geländevermietung,
Personalgestellung etc. sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen
und Lieferungen der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH
& Co. KG sowie deren Vertragspartner. |
| |
|
| 1.2 |
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume
und Flächen ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung
durch die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG gestattet. |
| |
|
| 1.3 |
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden. |
| |
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| 2. |
Vertragsabschluss, -partner, -haftung |
| |
|
| 2.1 |
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Buchungsbestätigung)
der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG an
den
Kunden und Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung durch den Kunden
zustande; diese sind die Vertragspartner. |
| |
|
| 2.2 |
Ist der Kunde/Besteller nicht der Teilnehmer selbst oder wird vom
Kunden/Besteller ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet,
so verpflichtet sich der Kunde/Besteller die Verpflichtungen aus diesem
Vertrag gesamtschuldnerisch an diesen weiterzugeben. |
| |
|
| 2.3 |
Die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG
haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung
ist beschränkt auf
Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring
GmbH & Co. KG zurückzuführen sind. Diese Beschränkung
gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis
– beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG rechtzeitig auf die Möglichkeit
der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen. |
| |
|
| 3. |
Leistungen, Preise, Zahlung |
| |
|
| 3.1 |
Die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG
ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG
zugesagten Leistungen zu erbringen. |
| |
|
| 3.2 |
Unabhängig von Nr. 3.1 und Nr. 4. dieser Bedingungen behält
sich die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG das Recht vor, Fahrsicherheitslehrgänge zu verschieben oder
auch abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer pro Teilnehmergruppe
angemeldet haben oder die Wetterverhältnisse eine Durchführung
der Lehrgänge nach Einschätzung des verantwortlichen Lehrgangsleiters
ohne Gefährdung der Lehrgangsteilnehmer oder der Fahrzeuge nicht
zulassen. In diesem Fall unterrichtet die Fahrsicherheitszentrum am
Nürburgring GmbH & Co. KG dem Kunden/Besteller unverzüglich
und erstattet die Kursgebühr. Darüber hinausgehende Verpflichtungen
entstehen der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG nicht. |
| |
|
| 3.3 |
Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten
Preise der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung
stehende Leistungen und Auslagen der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG an Dritte. |
| |
|
| 3.4 |
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas
Abweichendes angegeben ist. Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes
behält sich die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH
& Co. KG eine entsprechende Änderung der Preise vor. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der von der Fahrsicherheitszentrum am
Nürburgring GmbH & Co. KG allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10% erhöht werden. |
| |
|
| 3.5 |
Rechnungen der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG ohne Fälligkeitsdatum sind bei Einzelbestellern binnen
7 Tage ab Zugang der Rechung ohne Abzug zahlbar. Bei Gruppenbuchungen
sind 50% der voraussichtlichen Veranstaltungskosten 30 Tage vor dem
ersten Veranstaltungstag zu zahlen. Die restlichen 50% sind bis zum
ersten Veranstaltungstag zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt
durch die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG. Variable Kosten, deren Höhe erst nach Abschluss der Veranstaltung
feststehen (wie z.B. Verpflegung o.ä.), werden nach der Veranstaltung
gesondert in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug ist die Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG berechtigt, beim Verbraucher
Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz
zu berechnen. Sollte der Kunde kein Verbraucher sein, berechnet die
Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG Verzugszinsen
in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden
wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer
Schaden entstanden ist. |
| |
|
| 3.6 |
Neben den unter 3.5 Satz 2 und 3 genannten Voraussetzungen ist die
Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG berechtigt,
jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich
vereinbart. |
| |
|
| 3.7 |
Im Falle des Verzugs ist die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit Euro 8,-
je Mahnschreiben zu berechnen. |
| |
|
| 4. |
Rücktritt
der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG
|
| |
|
| 4.1 |
Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
nicht geleistet, ist die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. |
| |
|
| 4.2 |
Ferner ist die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, beispielsweise falls |
| |
• |
höhere Gewalt oder andere von der Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; |
• |
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht
werden; |
• |
die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich
der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG zuzurechnen ist; |
|
| 4.3 |
Die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG
hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
in Kenntnis zu setzen. |
| |
|
| 4.4 |
Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz
gegen die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG. |
| |
|
| 4.5 |
Sollte die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktreten,
ist die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen,
sofern Weitervermietungen nicht mehr möglich sind. |
| |
|
| 4.6 |
Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden
oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die Pauschale. |
| |
|
| 5. |
Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornokosten) |
| |
|
| 5.1 |
Bei Rücktritt des Kunden ist die Fahrsicherheitszentrum am
Nürburgring GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarten Leistungen
in Rechnung zu stellen, sofern Weitervermietungen nicht mehr möglich
sind. |
| |
|
| 5.2 |
Bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind
Stornogebühren in Höhe von 10% der Auftragssumme fällig.
Bei Rücktritt zwischen dem 59. und 16. Tag vor Veranstaltungsbeginn
sind Stornogebühren in Höhe von 60% der Auftragssumme fällig.
Bei Rücktritt zwischen dem 15. und 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn
sind Stornogebühren in Höhe von 80% der Auftragssumme fällig.
Bei Rücktritt innerhalb der letzten 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn
sind Stornogebühren in Höhe von 90 % der Auftragssumme fällig.
Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag sind Stornokosten in Höhe
von 100% der Auftragssumme fällig. |
| |
|
| 5.3 |
Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden
oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die Pauschale. |
| |
|
| 6. |
Änderungen der Teilnehmerzahl und
der Veranstaltungszeit |
| |
|
| 6.1 |
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens
5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Fahrsicherheitszentrum am
Nürburgring GmbH & Co. KG mitgeteilt werden; sie bedarf der
Zustimmung der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG. |
| |
|
| 6.2 |
Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die
tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. |
| |
|
| 6.3 |
Im Falle einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach unten wird die
vereinbarte Auftragssumme berechnet. |
| |
|
| 6.4 |
Die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG
behält sich vor, nur angemeldete Personen zur Veranstaltung zuzulassen. |
| |
|
| 6.5 |
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG die vereinbarten Anfangs-
oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG zusätzliche Kosten für
Leistungsbereitstellung
in Rechnung stellen, es sei denn, die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG trifft ein Verschulden. |
| |
|
| 7. |
Fremdleistungen sowie
Technische Einrichtungen und Anschlüsse |
| |
|
| 7.1 |
Soweit die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG für den Kunden und auf dessen Veranlassung Fremdleistungen
(z.B. Mietfahrzeuge, Geländemieten, Pokale etc.) und/oder technische
und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen,
in Vollmacht und für Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe der zur Verfügung gestellten Sachen und Einrichtungen.
Er stellt die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung
dieser Sachen und Einrichtungen frei. |
| |
|
| 7.2 |
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter
Nutzung des Stromnetzes der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG oder deren Vertragspartner bedarf der schriftlichen
Zustimmung der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG oder deren Vertragspartner. Durch die Verwendung dieser Geräte
auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen
Anlagen der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG oder deren Vertragspartner gehen zu Lasten des Kunden, wenn
die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG oder
deren Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Die durch die
Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG oder deren Vertragspartner pauschal
erfassen und berechnen. |
| |
|
| 7.3 |
Der Kunde ist mit Zustimmung der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen
zu benutzen. Dafür kann die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG eine Anschlussgebühr verlangen. |
| |
|
| 7.4 |
Störungen an von der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG oder deren Vertragspartnern zur Verfügung gestellten
technischen
oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt.
Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden,
soweit die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG oder deren Vertragspartner diese Störungen nicht zu vertreten
hat. |
| |
|
| 8. |
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter
Sachen |
| |
|
| 8.1 |
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche
Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen.
Die
Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG übernimmt
für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung,
außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG. |
| |
|
| 8.2 |
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen
zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen,
ist die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung
und Anbringung
von Gegenständen vorher mit der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG abzustimmen. |
| |
|
| 8.3 |
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind
nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt
der Kunde
das, darf die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH &
Co. KG die Entfernung, Lagerung und/oder Entsorgung zu Lasten des
Kunden
vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum,
kann die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG für die
Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden wird ausdrücklich
der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden
ist. |
| |
|
| 9. |
Haftung des Kunden für Schäden |
| |
|
| 9.1 |
Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude oder Inventar,
die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter,
sonstige Dritte aus
seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. |
| |
|
| 9.2 |
Die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG
kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen,
Kautionen, Bürgschaften) verlangen. |
| |
|
| 10. |
Versicherungen
der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG |
| |
|
| 10.1 |
Die Summen bei der Teilnehmer-Unfallversicherung wurden geglättet
und leicht erhöht = 25.000 € bei Tod; 50.000 € bei
Invalidität;
125.000 € bei Vollinvalidität. |
| |
|
| 10.2 |
Die beim Fahrsicherheitslehrgang verwendeten Fahrzeuge können
optional und gegen Aufpreis (siehe aktuelle Preisliste) mit 3.500
€ Höchstschadenssumme und einer Selbstbeteiligung von 500
€ kaskoversichert werden. Diese Zusatzversicherung gilt für
die Fahrübungen im Fahrsicherheitszentrum innerhalb der markierten
Übungsstrecken und innerhalb der Sektionsübungen auf der
Grand-Prix-Strecke und auf der Nordschleife des Nürburgrings.
Sie gilt nicht außerhalb der markierten Übungsstrecke des
Fahrsicherheitszentrums (z.B. Rückfahrstrecke, Parkplatz, beim
Anstellen zu einer Übung) sowie während dem freien Fahren
und Guidefahren auf der Grand-Prix-Strecke und der Nordschleife der
Nürburgring GmbH. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
haftet der Fahrer des Fahrzeugs in voller Schadenshöhe. |
| |
|
| 10.3 |
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Fahrer des
Fahrzeuges in voller Schadenshöhe. |
| |
|
| 10.4 |
Bei Offroad-Trainings besteht von Seiten Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG kein Versicherungsschutz,
es sei denn, der Kunde hat hierzu eine gesonderte Vereinbarung mit
der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG geschlossen. |
| |
|
| 11. |
Versicherungen des Kunden |
| |
|
| 11.1 |
Der Kunde stellt sicher, dass vom Kunden bereit gestellte Fahrzeuge
einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen. |
| |
|
| 11.2 |
Die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG
übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen,
die den Instruktoren
der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG vom
Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sei es z.B. auf dem Fahrsicherheitsgelände,
den Rennstrecken oder im öffentlichen Straßenverkehr. Dies
gilt nicht, wenn die Beschädigung auf eine grob fahrlässige
oder
vorsätzliche Pflichtverletzung des Instruktors zurückzuführen
ist. |
| |
|
| 12. |
Teilnahmevoraussetzung an Fahrsicherheitslehrgängen |
| |
|
| 12.1 |
Auf dem Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der
StVZO. |
| |
|
| 12.2 |
Der Kunde muss für die jeweiligen Kursvarianten im Besitz einer
hierfür gültigen Fahrerlaubnis sein. |
| |
|
| 12.3 |
Während der Fahrsicherheitslehrgänge ist den Anweisungen
der Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten.
Bei Verstößen
gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind,
den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem
Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen
werden, ohne dass ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung
der Kursgebühr besteht. |
| |
|
| 12.4 |
Begleitpersonen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung
durch die Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co.
KG als
Beifahrer an den jeweiligen Kursvarianten teilnehmen. |
| |
|
| 13. |
Sonstiges |
| |
|
| 13.1 |
Vom Kunden übermittelte Daten werden in der EDV-Anlage der
Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG sowie
der von Vertragspartnern
gespeichert und verarbeitet. |
| |
|
| 13.2 |
Mit dem Erscheinen neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen verlieren
alle früher veröffentlichten ihre Gültigkeit. |
| |
|
| 14. |
Schlussbestimmungen |
| |
|
| 14.1 |
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme
oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen haben
schriftlich zu
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam. |
| |
|
| 14.2 |
Zahlungsort ist der Sitz der Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring
GmbH & Co. KG. |
| |
|
| 14.3 |
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-
und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr
der Sitz der Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzungen des Paragraphen 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Fahrsicherheitszentrum
am Nürburgring GmbH & Co. KG. |
| |
|
| 14.4 |
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei
beidseitigem Handelskauf ist der Sitz der Fahrsicherheitszentrum am
Nürburgring
GmbH & Co. KG alleiniger Gerichtsstand. |
| |
|
| 14.5 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften. |
| |
|
|
AGB
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